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Sicherheitsregeln

§1   Altersbegrenzung

Die Teilnahme am Paintballspiel ist erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. Auf Verlangen ist der Ausweis, Führerschein oder Pass vor zu zeigen.



§2   Paint

Der Spieler verpflichtet sich alle Paints vom Veranstalter zu erwerben.



§3   Eigene Markierer

Die Benutzung von mitgebrachten Markierern ist nur gestattet, wenn diese den deutschen Vorschriften entsprechen. Dies gilt ins besondere für die vorgeschriebene Austrittsgeschwindigkeit und der halbautomatischen Funktionsfähigkeit.



§4   Schutzausrüstung

Um Verletzungen vorzubeugen ist es zwingend erforderlich beim Betreten des Spielfeldes eine Paintball-Maske zu tragen. Weiterhin sollte strapazierfähige Kleidung getragen werden, die ein wenig abpolstert. Außerdem wird empfohlen eine Mütze, Handschuhe und gutes Schuhwerk zu tragen.



§5   Markierer-Benutzung

Das Abfeuern der Markierer ist nur auf dem ausgewiesenen Spielfeld erlaubt.



§6   Verlassen des Spielfeldes

Beim Verlassen des Spielfeldes werden die Markierer gesichert bzw. das Laufkondom wird angelegt und dann in die dafür vorgesehenen Regale abgelegt.



§7   Befüllen der Markierer

Die Markierer werden nicht in den Vereinsräumen mit der HP/ CO²- Flasche verbunden.



§8   Leihausrüstung

Der Spieler ist in vollem Umfang für die ihm ausgehändigte Leihausrüstung verantwortlich. Das bedeutet: bei Beschädigung oder Verlust der Ausrüstung oder einzelnen Teilen zahlt der Spieler den Neuwert und eventuell anfallende Montagekosten.



§9   Das Tragen von Ausrüstung

Das sichtbare Tragen von Markierer oder Maske außerhalb des Hallenbereiches ist untersagt.



§10   Rauschmittel

Vor oder während des Spielbetriebes ist der Genuss von Rauschmitteln untersagt.



§11   Haftung

Der Spieler spricht den Veranstalter von jeglicher Haftung frei. Das gilt insbesondere bei gesundheitlichen Schäden, die durch Verstoß gegen die Hallenordnung / Belehrungen hervor gerufen werden.



§12   Alkoholischen Getränke

Der Ausschank von alkoholischen Getränken erfolgt nach dem Jugendschutzgesetz.  Weitere Informationen erhalten sie am Ausschank.



§13   Belehrungsformular

Vor Antritt des Spieles ist das ausgelegte Belehrungsformular leserlich auszufüllen.



§14   Rauchen

Das Rauchen ist nur außerhalb der Halle erlaubt.



§15   Zuwiderhandlungen

Bei Zuwiderhandlungen wird dem Spieler sofort die Spielerlaubnis entzogen und er wird des Hauses verwiesen.

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