§1 Altersbegrenzung
Die Teilnahme am Paintballspiel ist erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. Auf Verlangen ist der Ausweis, Führerschein oder Pass vor zu zeigen.
§2 Paint
Der Spieler verpflichtet sich alle Paints vom Veranstalter zu erwerben.
§3 Eigene Markierer
Die Benutzung von mitgebrachten Markierern ist nur gestattet, wenn diese den deutschen Vorschriften entsprechen. Dies gilt ins besondere für die vorgeschriebene Austrittsgeschwindigkeit und der halbautomatischen Funktionsfähigkeit.
§4 Schutzausrüstung
Um Verletzungen vorzubeugen ist es zwingend erforderlich beim Betreten des Spielfeldes eine Paintball-Maske zu tragen. Weiterhin sollte strapazierfähige Kleidung getragen werden, die ein wenig abpolstert. Außerdem wird empfohlen eine Mütze, Handschuhe und gutes Schuhwerk zu tragen.
§5 Markierer-Benutzung
Das Abfeuern der Markierer ist nur auf dem ausgewiesenen Spielfeld erlaubt.
§6 Verlassen des Spielfeldes
Beim Verlassen des Spielfeldes werden die Markierer gesichert bzw. das Laufkondom wird angelegt und dann in die dafür vorgesehenen Regale abgelegt.
§7 Befüllen der Markierer
Die Markierer werden nicht in den Vereinsräumen mit der HP/ CO²- Flasche verbunden.
§8 Leihausrüstung
Der Spieler ist in vollem Umfang für die ihm ausgehändigte Leihausrüstung verantwortlich. Das bedeutet: bei Beschädigung oder Verlust der Ausrüstung oder einzelnen Teilen zahlt der Spieler den Neuwert und eventuell anfallende Montagekosten.
§9 Das Tragen von Ausrüstung
Das sichtbare Tragen von Markierer oder Maske außerhalb des Hallenbereiches ist untersagt.
§10 Rauschmittel
Vor oder während des Spielbetriebes ist der Genuss von Rauschmitteln untersagt.
§11 Haftung
Der Spieler spricht den Veranstalter von jeglicher Haftung frei. Das gilt insbesondere bei gesundheitlichen Schäden, die durch Verstoß gegen die Hallenordnung / Belehrungen hervor gerufen werden.
§12 Alkoholischen Getränke
Der Ausschank von alkoholischen Getränken erfolgt nach dem Jugendschutzgesetz. Weitere Informationen erhalten sie am Ausschank.
§13 Belehrungsformular
Vor Antritt des Spieles ist das ausgelegte Belehrungsformular leserlich auszufüllen.
§14 Rauchen
Das Rauchen ist nur außerhalb der Halle erlaubt.
§15 Zuwiderhandlungen
Bei Zuwiderhandlungen wird dem Spieler sofort die Spielerlaubnis entzogen und er wird des Hauses verwiesen.